§ 1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche zwischen Kervany e.K. (VOVE-design) (nachfolgend „Anbieter“) sowie unter der Domain www.vove-design.de abgeschlossenen Verträge und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“) im Sinne von §14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Das heißt Kunden, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeiten handeln, über die Erbringung von Dienstleistungen (z. B. Corporate-Design, Logo-Erstellung, Webseiten-Erstellung) sowie den Vertrieb von Werbeartikeln (z. B. Kugelschreiber, Flyer, Notizblöcke).

(2) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Kervany e.K. (VOVE-design) und dem Kunden, auch für Auskünfte und Beratung, gelten ausschließlich diese AGB`s. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit Kervany e.K. (VOVE-design) sie ausdrücklich schriftlich anerkennt. Das Schweigen von Kervany e.K. (VOVE-design) auf derartige abweichende Allgemeine Geschäftsbeziehungen gilt insbersondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen.

(3) Änderungen dieser AGB werden wirksam und automatisch Vertragsbestandteil, soweit die Änderungen dem Kunden schriftlich zugänglich gemacht wurden und dieser den Änderungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich widersprochen hat. Auf diese Rechtsfolge muss Kervany e.K. (VOVE-design) in dem Schreiben mit Übersendung der geänderten AGB ausdrücklich hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs des Kunden behalten die bis dahin dem Vertrag zugrundeliegenden AGB ihre Geltung.

(4) Nur die von Kervany e.K. (VOVE-design) dem Kunden im Rahmen des Angebotes explizit als zur Abgabe entsprechender Erklärungen bevollmächtigt angegebene Angestellte und Mitarbeiter von Kervany e.K. (VOVE-design) sind berechtigt, mit verbindlicher Wirkung für Kervany e.K. (VOVE-design) mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zu treffen, die vom Inhalt des jeweils geschlossenen Vertrages sowie der dem jeweiligen Vertrag zugrundeliegenden AGB abweichen oder darüber hinausgehen.

§ 2. Vertragsschluss, Leistungsumfang
(1) Die von Kervany e.K. (VOVE-design) zu erbringenden Leistungen ergeben sich jeweils aus dem Vertrag zugrundeliegenden Angebote des Anbieters das eine Leistungsbeschreibung enthält. Für den Inhalt des Verrtrages ist daher das Angebot vom Anbieter maßgebend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge kommen durch schriftliche Annahme eines Angebots (z. B. per E-Mail) unter Einbeziehung dieser AGB oder durch Lieferung der Ware bzw. Erbringung der Leistung zustande.

(2) Nachträgliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung beider Parteien.

§ 3. Leistungsbeschreibung und Abnahme

  • 3.1 Pflichten und Obliegenheit des Kunden
    Der Kunde ist im Hinblick auf die von Kervany e.K. (VOVE-design) geschuldeten Leistungs stets zur erforderlichen Mitwirkung verpflichtet. Insbesondere muss der Kunde sämtliche notwendigen Unterlagen und/oder Informationen, die zur Ausführung der Leistungen durch Kervany e.K. (VOVE-design) erforderlich sind, unaufgefordert und rechtzeitig in binnen 7 Tagen zur Verfügung stellen. Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsbehandlung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß, so sind die heraus resultierenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen
  • 3.2 Dienstleistungen (z. B. Webdesign, Logo-Erstellung)
    (1) Der Anbieter erstellt Entwürfe nach den Angaben des Kunden. Der Kunde prüft diese innerhalb von 7 Tagen und gibt sie frei oder nennt erforderliche Änderungen. Ohne Rückmeldung innerhalb der o.g. 7 Tage, gilt der Entwurf / die Leistung als abgenommen.
    (2) Nach Freigabe des finalen Entwurfs gilt die Leistung als abgenommen. Spätere Änderungswünsche können zusätzliche Kosten verursachen.Der Kunde ist im Hinblick auf die von Kervany e.K. (VOVE-design) geschuldeten Leistungs stets zur erforderlichen Mitwirkung verpflichtet
  • 3.3 Einsatz von Freelancern
    Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen externe Freelancer oder Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen bleibt beim Anbieter. Eine direkte vertragliche Beziehung zwischen dem Kunden und dem Freelancer/Subunternehmer wird hierdurch nicht begründet.
  • 3.4 Vertrieb von Werbeartikeln
    (1) Der Anbieter liefert Werbeartikel gemäß der schriftlich festgelegten Spezifikationen.
    (2) Geringfügige Farbabweichungen oder produktionsbedingte Toleranzen stellen keinen Mangel dar.
    (3) Die Endkontrolle und Freigabe von Druckdaten obliegt dem Kunden. Der Anbieter haftet nicht für Fehler in freigegebenen Druckdaten.

§ 4. Leistungstermine, Verzug
(1) Verbindliche Termine und Fristen zur Erbringung der Leistungen müssen ausdrücklich und schriftlich als solche vereinbart werden. Bei unverbindlichen oder ungefähren Terminen und Fristen (ca., etwas, etc.) bemüht sich Kervany e.K. (VOVE-design), diese nach besten Kräften einzuhalten.

(2) Ein Fixgeschäft liegt nur dann vor, wenn Kervany e.K. (VOVE-design) ein solches ausdrücklich schriftlich bestätigt hat oder die rechtlichen Voraussetzungen für ein Fixgeschäft gegeben sind. Lediglich die einseitige Bezeichnung als Fixgeschäft durch den Kunden ist hierfür nicht ausreichend.

(3) Gerät Kervany e.K. (VOVE-design) mit der Erbringung der Leistung in Verzug, muss der Kunde Kervany e.K. (VOVE-design) zunächst eine angemessene Nachfrist von mindestens – soweit nicht im Einzelfall unangemessen – 14 Tage zur Leistung setzen.

§ 5. Nutzungen der Leistungen von Kervany e.K. (VOVE-design), Eigentumsvorbehalt
(1) Soweit die Einräumung von Nutzungsrechten Gegenstand der veineinbarten Leistung ist, richtet sich der Inhalt ausschließlich nach dem insoweit vereinbarten Nutzungsumfang. Soweit insoweit nichts vereinbart ist, erhält der Kunde an den Leistungen ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.

(2) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der von Kervany e.K. (VOVE-design) erbrachten Leistungen durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch Kervany e.K. (VOVE-design) gestattet. „Dritter“ im Sinne dieser Vorschrift sind auch Konzerngesellschaften im Sinne von §§15ff. AktG oder sonst wie verbundene Unternehmen oder Gesellschafter des Kunden.

(3) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzungsrechte erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über. Entsprechendes gilt für den Übergang von Eigentum, sofern und soweit ein solcher Gegenstand des Vertrages ist.

(4) Im Falle einer über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung des Kunden schuldet dieser Kervany e.K. (VOVE-design) ein von Kervany e.K. (VOVE-design) nach billigem Ermessen (§ 315 Abs. 3 BGB) zu bestimmendes Nutzungshonorar. Darüberhinausgehende Ansprüche, z.B. Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

(5) Dem Kunden ist jegliche Änderung, Überarbeitung, etc. von Entwürfen, Zeichnungen, etc. von Kervany e.K. (VOVE-design) untersagt, es sei denn Kervany e.K. (VOVE-design) hat dem ausdrücklich zugestimmt.

§ 6. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle von Kervany e.K. (VOVE-design) für den Kunden erbrachten Leistungen sind kostenpflichtig, sofern von Kervany e.K. (VOVE-design) nicht ausdrücklich anderweitig kenntlich gemacht wurde. Das gilt auch für von dem Kunden während der Leistungserbringung gewünschte Sonder- und/oder Zusatzleistungen (z.B. gestalterische Änderungen abnahmefähiger Entwürfe, Druck-/Produktionsüberwachung, etc.), es sei denn, es handelt sich um solche im Zuge einer gesetzlichen Gewährleistungspflicht. Sonder-/Zusatzleistungen schuldet Kervany e.K. (VOVE-design) im Übrigen nur, wenn Kervany e.K. (VOVE-design) einer diesbezüglichen Erbringung ausdrücklich zugestimmt hat. Sofern die Parteien hierfür nicht explizit eine gesonderte Vergütung vereinbart haben, richtet sich die Vergütung nach Zeitaufwand und den insoweit von Kervany e.K. (VOVE-design) nach aktueller Preisliste vorgesehenen Stundensätzen.

(2) Reisekosten, einschließlich Übernachtungskosten, sind, soweit im Zuge des Auftrags angefallen, von dem Kunden gesondert zu erstatten, es sei denn, sie sind ausdrücklich bereits zum Gegenstand des Angebots gemacht worden.

(3) Kervany e.K. (VOVE-design) ist berechtigt, über einzelne Posten aus erstellten Angeboten nach deren Fertigstellung Abschlagsrechnungen zu stellen, zu deren Begleichung der Kunde bereits vor der gesamten Erfüllung der Gesamtleistung von Kervany e.K. (VOVE-design) verpflichtet ist.

(4) Rechnungen von Kervany e.K. (VOVE-design) sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum netto zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer zur Zahlung fällig. Als Tag der Zahlung gilt das Datum des Geldeingangs bei Kervany e.K. (VOVE-design) oder das Datum der Gutschrift auf dem Konto.

(5) Ein Zahlungsverzug des Kunden bewirkt die sofortige Fälligkeit aller Zahlungsansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Ohne Rücksicht auf Stundungsabreden oder Ratenzahlungsvereinbarungen sind in diesem Fall sämtliche Verbindlichkeiten des Kunden Kervany e.K. (VOVE-design) gegenüber unverzüglich zur Zahlung fällig.

(6) Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt oder erkennbar, die nach pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen von Kervany e.K. (VOVE-design) begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen, und zwar auch solche Tatsachen, die schon bei Vertragsschluss vorlagen, Kervany e.K. (VOVE-design) jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, so ist Kervany e.K. (VOVE-design) unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte berechtigt, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einzustellen und für noch ausstehende Leistungen Vorauszahlungen oder Stellung von Sicherheiten zu verlangen und nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist für die Leistung von solchen Sicherheiten – unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte – vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, Kervany e.K. (VOVE-design) alle durch die Nichtausführung des Vertrages entstehenden Schäden zu ersetzen.

§ 7 Mängelrüge, Gewährleistung, Pflichtverletzung
(1) Bei sorgfältiger Prüfung erkennbare Mängel der Leistung sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Leistungserbringung schriftlich zu rügen. Mängelrügen müssen eine detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten. Eine nicht fristgerechte Rüge schließt jeglichen Anspruch des Kunden aus Pflichtverletzung wegen Schlechtleistung aus. Gleiches gilt im Falle einer vorbehaltlosen Abnahme und Freigabe von Entwürfen, Reinzeichnungen, etc.

(2) Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Kenntnisnahme, spätestens innerhalb der in § 8 (5) genannten Verjährungsfrist gerügt werden. Mängelrügen müssen eine detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten. Eine nicht fristgerechte Rüge schließt auch hier jeglichen Anspruch des Kunden aus Pflichtverletzung wegen Schlechtleistung aus.

(3) Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln oder Mangelfolgeschäden, gleich aus welchem Grund, bestehen nur nach Maßgabe der Bestimmungen in § 8 dieser AGB.

§ 8 Haftung, Haftungsbeschränkung
(1) Kervany e.K. (VOVE-design) haftet grundsätzlich nur für eigenen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung von Kervany e.K. (VOVE-design) und die ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leichte Fahrlässigkeit ist daher ausgeschlossen, sofern es sich nicht um
(a) die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, also solcher, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf,
(b) die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
(c) die Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Leistung oder für das Vorhandensein eines Leistungserfolges oder
(d) sonstige Fälle zwingender gesetzlicher Haftung handelt.

(2) Im Falle dass Kervany e.K. (VOVE-design) oder deren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt und kein Fall vorstehender § 11 (1), dort lit. b-d,  vorliegt haftet Kervany e.K. (VOVE-design) auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Ziffern vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.

(4) Die Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbeschränkungen gemäß den vorstehenden Regelungen gelten im gleichen Umfang zugunsten der leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie den Subunternehmern von Kervany e.K. (VOVE-design).

(5) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz aus diesem Vertragsverhältnis können nur innerhalb einer Frist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Dies gilt nicht in den unter § 8 (1) lit. a-d genannten Ausnahmefällen.

(6) Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 9. Geheimhaltung
(1) Der Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung solcher Tatsachen, Unterlagen und Kenntnisse, die ihm im Zuge der Durchführung der Vertragsbeziehungen zur Kenntnis gelangen und technische, finanzielle, geschäftliche oder marktbezogene Informationen über Kervany e.K. (VOVE-design) beinhalten, sofern die jeweilige Information als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet ist oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse besteht (nachfolgend vertrauliche Informationen genannt). Der Kunde wird die vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zwecke der vertragsgemäßen Umsetzung und Durchführung der Vertragsbeziehung verwenden.

(2) Der Kunde verpflichtet sein Personal und/oder seine Erfüllungsgehilfen, welche die vertraulichen Informationen bearbeiten oder damit in Berührung kommen, in gleicher Weise zur Geheimhaltung.

(3) Die Geheimhaltungspflicht gemäß vorstehendem § 12 (1) besteht nicht, soweit die jeweilige vertrauliche Information:
(a) im Zeitpunkt der Kenntniserlangung bereits allgemein zugänglich war oder es später wird;
(b) von Kervany e.K. (VOVE-design) willentlich an die Öffentlichkeit gegeben wurde (z.B. durch Pressemitteilung);
(c) dem Kunden bereits bekannt war oder von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten bekannt gemacht wird oder
(d) aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Verpflichtung, Gerichtsentscheidung oder Anordnung einer Behörde oder einer Aufsichtsstelle offen zu legen war.

§ 10. Referenznutzung
(1) Vor Vervielfältigung sind Kervany e.K. (VOVE-design) Korrekturmuster vorzulegen, soweit nicht hiervon Abweichendes vereinbart wurde. Mit Annahme solcher Korrekturmuster geht keinerlei Pflicht von Kervany e.K. (VOVE-design) im Hinblick auf weitergehende Arbeiten/Leistungen einher (vgl. insbesondere § 6 (1) dieser AGB).

(2) Kervany e.K. (VOVE-design) erhält von dem Kunden von allen vervielfältigten Arbeiten kostenfrei mindestens 5 einwandfreie Belegexemplare. Kervany e.K. (VOVE-design) ist berechtigt, mittels dieser Belegexemplare oder in sonstiger angemessener Weise unter Nennung des Namens des Auftraggebers und Abbildung der auftragsgegenständlichen Arbeiten in allen gängigen Medien, insbesondere Print und Internet, Eigenwerbung zu betreiben, sofern die Parteien in dieser Hinsicht nicht ausdrücklich Geheimhaltung vereinbart haben.

§ 11. Eigentum und gewerbliche Schutzrechte
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleibt das Eigentum und etwaige Schutzrechte an Entwürfen, Zeichnungen, Daten, Dateien etc. bei Kervany e.K. (VOVE-design) (zu etwaigen Nutzungsrechten des Kunden vgl. § 5 dieser AGB). Diese sind spätestens nach Beendigung des Auftrags an Kervany e.K. (VOVE-design) zurückzugeben oder, auf ausdrücklichen Wunsch von Kervany e.K. (VOVE-design) zu vernichten, was Kervany e.K. (VOVE-design) in geeigneter Form nachzuweisen ist. Etwaig in diesem Zuge entstehende Kosten hat der Kunde selbst zu tragen.

§ 12. Beendigung von Verträgen
(1) Besteht für den Kunden eine Kündigungsmöglichkeit nach § 648 BGB, ist, soweit Kervany e.K. (VOVE-design) bereits Leistungen erbracht hat, die mindestens 75% der vereinbarten Vergütung entsprechen, im Falle einer solchen Kündigung die gesamte Vergütung sofort fällig. Beiden Parteien bleibt es unbenommen, den Nachweis für höhere/geringere ersparte Aufwendungen von Kervany e.K. (VOVE-design) zu erbringen.

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Kervany e.K. (VOVE-design) ist insbesondere zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Kunde mit der Zahlung der ihm in Rechnung gestellten Leistungen ganz oder teilweise in Verzug gerät und der fällige Gesamtbetrag mehr als 10% der vereinbarten Gesamtvergütung beträgt.

(3) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 13. Schriftform
Alle Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungen bedürfen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformabrede selbst. Der Vorrang einer Individualvereinbarung (§ 305 b BGB) bleibt unberührt.

§ 14. Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für den Vertrag ist der Sitz von Kervany e.K. (VOVE-design).

(2) Für alle sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Kervany e.K. (VOVE-design). Kervany e.K. (VOVE-design) ist aber auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Stand: 28. April 2025

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